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Tierrecht und Veterinärmedizin

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Tiere sind für viele Menschen ein wesentlicher Bestandteil ihres Lebens – seien es Haustiere oder Nutztiere. Ein täglicher Kontakt mit tierischen Begleitern gehört für viele zum Alltag. Logische Konsequenz daraus sind Lebenssachverhalte, die einer juristischen Klärung zugeführt werden müssen. Beispielsweise kommt es im Bereich der Tiermedizin häufig dazu, dass eine einvernehmliche Lösung ohne Hilfe von Rechtsvertretern nicht mehr gefunden werden kann. Dabei stehen sich meist Tierärzte und Tierhalter gegenüber, geht es doch beispielsweise um offene Rechnungen oder fehlerhafte Behandlungen. Oft kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt die nötige Klarheit und Objektivität schaffen und zu einer Aufklärung beizutragen.

 

Unsere Leistungen für Tierärzte

dr. moser rechtsanwälte können auf eine umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Tierärzten und Veterinärmedizinern zurückblicken. Dabei erstreckt sich die Tätigkeit von Eintreibungen von Honorarforderungen bis zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegen den Tierarzt.

Eine besondere Herausforderung des Tierarztes ist es, sich mit den verschiedenen Spezifiken der zu behandelnden Tiere vertraut zu machen; so gibt es beispielsweise spezielle Pferdekrankheiten, Hundekrankheiten und Katzenkrankheiten, und andere Besonderheiten bei Koi, Gecko und Ara.

Als langjähriger Partner zahlreicher Tierärzte und auf Tierarztpraxen spezialisierter Inkassobüros sind wir mit den speziellen Herausforderungen vertraut, die diese Tätigkeit auch auf juristischer Seite mit sich bringt.

 

Unsere Leistungen für Tierhalter

Wir unterstützen Tierhalter, die ihre Ansprüche im Rahmen der Tierarzthaftung gegen den Veterinärmediziner geltend machen wollen. Grundsätzlich gilt für diesen, die Aufklärungspflicht. Bei der Behandlung von Tieren muss also der Tierhalter über mögliche Risiken und Gefahren einer Behandlung aufgeklärt werden. Hier stellt sich auch oft die Frage nach der Berechtigung der Tierarztkosten bei Fehldiagnosen und Falschbehandlungen. Denn grundsätzlich liegt dieser Behandlung ein Behandlungsvertrag mit dem Tierarzt oder der Klinik zugrunde.

Eine Besonderheit der Veterinärmedizin stellen sogenannte Ankaufuntersuchungen dar. Häufig kommt diese Form der Untersuchung bei Tierkäufen zu Sport- (Springpferde, Dressurpferd, Sportpferd usw.) oder zu Zuchtzwecken (z.B. besondere Hunderassen) vor. Dabei werden die Tiere vom Veterinär auf typische Krankheiten oder angeborene Vorbelastungen untersucht, um den Wert des Tieres zu bestimmen.

Als Pferdebesitzer kennt Dr. Roman Moser die Risiken und Fallstricke rund um den Ankauf von Tieren und kann Sie daher auch auf diesem Gebiet gut beraten. Die Verfassung eines schriftlichen Kaufvertrages ist jedenfalls ein wesentlicher Grundstein für einen stressfreien Ankauf. Dabei sind Ihnen dr. moser rechtsanwälte jederzeit gerne behilflich.

Aber auch wenn der Vertrag bereits geschlossen ist, können wir Ihnen weiterhelfen. So besteht die Möglichkeit beispielsweise bei Krankheiten, die das Tier bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hatte, eine Preisminderung oder gar den Rücktritt vom Vertrag zu erreichen. Schließlich haben Sie als Käufer auch Gewährleistungsrechte, bei deren Wahrnehmung wir Sie ebenso unterstützen können. Ein häufiges Thema, insbesondere beim Ankauf von Rassetieren, ist auch jenes des überhöhten Kaufpreises bis hin zum Wucher.

 

Tiere im Schadenersatz- und Verwaltungsstrafrecht:

Manche Tierhalter, insbesondere auch Hundebesitzer, wenden sich auch mit der Abwehr von Schadenersatzansprüchen an dr. moser rechtsanwälte. Oft geht es um Hundebisse, zu welchen es trotz aller Vorsicht kommen kann. In diesem Fall sind die Tierhalter meist mit Scherzengeldansprüchen der Gebissenen konfrontiert und sehen sich auch einer verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung oder einem gerichtlichen Strafverfahren ausgesetzt.

In extremen Fällen kann die Angst um das eigene Tier hinzukommen, wenn beispielsweise eine Einschläferung im Raum steht, oder dem Halter das weitere Halten von Tieren untersagt werden soll. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Lage und vertreten Sie vor allen ordentlichen Gerichten sowie Behörden.

Zuletzt war auch immer öfters die Tierhalterhaftung von Nutzvieh auf Almweiden ein Thema und wurde hierzu neue Rechtsprechung entwickelt. dr. moser rechtsanwälte sind hier ständig bemüht die neueste Rechtsprechung für Sie zu verfolgen und stehen Ihnen auch in diesem Bereich als kompetenter Partner zur Seite.

 

Häufige Fragen im Tier- und Veterinärmedizinrecht:

Ist ein schriftlicher Kaufvertrag beim Ankauf meines Tieres notwendig bzw. sinnvoll?

Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge gültig. Allerdings ist ein schriftlicher Kaufvertrag zu Beweiszwecken und zur Dokumentation immer hilfreich und sinnvoll. Insbesondere beim Ankauf teurerer Tiere bzw. Tiere mit besonderen „Merkmalen“, wie beispielsweise besonderen Rassen oder zu Sportzwecken, empfiehlt sich die Errichtung eines schriftlichen Kaufvertrages. Egal ob es sich um den Kauf von Turnierpferden, Rassekatzen, Welpen, Vögel oder Reptilien handelt.

Wer bekommt das Haustier bei der Scheidung?

Vor dem Gesetz sind Tiere zwar keine Sachen, jedoch kommen die Regelungen über die Sachen auch auf Tiere zur Anwendung. Daher unterliegt die Vergabe des „Sorgerechts“ für das Haustier der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens. Tatsächlich stellt dieser Punkt häufig einen wesentlichen Streitpunkt in Scheidungsfolgenvereinbarungen dar. Letztendlich unterliegt diese Frage der einvernehmlichen Lösung oder einer richterlichen Entscheidung. dr. moser rechtsanwälte beraten als kompetente Scheidungsanwälte in Salzburg.

Muss ich für mein Haustier Unterhalt zahlen?

Die Frage nach dem Unterhalt eines Haustieres beschäftigt viele Tierhalter nach der Scheidung. Tatsächlich stehen dem Tier keine besonderen Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Halter zu. Es muss daher der Ehegatte, der das Tier übernommen hat, die Kosten dafür alleine tragen.

Kann ich mein Haustier als Erben einsetzen?

Erbberechtigt sind grundsätzlich nur natürliche und juristische Personen. Das heißt, dass ein Tier nicht Empfänger eines Erbes sein kann. Allerdings kann das Tier gemeinsam mit dem restlichen Nachlass einem Erben zugesprochen werden. Diesbezüglich ist es auch möglich, dem Erben die Wünsche und Anregungen zum Umgang mit dem Tier zu hinterlassen. Verpflichtend einzuhalten sind diese dann aber nicht. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang auch eine Zuwendung an einen Tierschutzverein im Testament. Wir beraten in Rechtsfragen zu Testament und Erbschaft.

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