Das Schicksal der Immobilie im Scheidungsfall
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Trennt sich der gemeinsame Weg zweier Eheleute steht häufig die Frage im Raum, welches Schicksal die gemeinsame Immobilie ereilt.
- Wer muss im Scheidungsfall die Wohnung/das Haus verlassen?
- Habe ich ein Recht auf die Wohnung/das Haus?
- Kann ich meine Immobilie retten? Wie erfolgt die Aufteilung?
Alles hoch emotionale Fragen, zumal die Ehewohnung zuvor den Lebensmittelpunkt der betroffenen Personen dargestellt hat und häufig auch viele Erinnerungen und Gefühle daran geknüpft sind.
Die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist einer der wichtigsten Prozesse im Zuge oder nach Abschluss eines Scheidungsverfahrens. Nach erfolgter Ehescheidung ist das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen zwischen den vormaligen Partnern aufzuteilen. Als eheliches Vermögen gelten dabei alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während aufrechter Ehe gekauft wurden und dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben. Zum ehelichen Gebrauchsvermögen zählen daher beispielsweise auch Zweitwohnungen, ein Wald, ein Badeplatz am See, eine Almhütte, aber auch ein Jagdgebiet oder ein Jagdrecht usw.
Prinzipiell soll im Scheidungsfall eine tatsächliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens erfolgen, ist dies nicht möglich, so kann das Gericht eine Ausgleichszahlung festlegen.
Nicht in die eheliche Aufteilung fällt beispielsweise eine Wohnung, die ein Ehegatte vor der Ehe bereits gekauft hat, soweit es sich nicht um die spätere gemeinsame eheliche Wohnung handelt.
Darüber hinaus gibt es Mischformen, beispielsweise dann, wenn ein Ehegatte das Grundstück mit in die Ehe einbringt und dann die Ehegatten gemeinsam ein Haus darauf errichten.
Zu beachten ist, dass für die für die gemeinsam genutzte Ehewohnung Sonderregelungen bestehen. Die Ehewohnung ist der Haushalt, in welchem die Eheleute während aufrechter Ehe zusammengelebt, den gemeinsamen Haushalt geführt und ihren Lebensmittelpunkt gehabt haben, unabhängig davon, ob die Immobilie vor Begründung der Ehe oder währenddessen gekauft wurde.
Die Entscheidung, welchem Partner die Ehewohnung nach der Scheidung vom Gericht zugesprochen wird, hängt nämlich nicht alleine davon ab, ob eine Grundstücksübertragung erfolgt ist und wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dies alleine schon deshalb nicht, weil eine allenfalls bestehende Eigentumsgemeinsachft im Scheidungsfall möglichst aufgehoben werden soll. Viel wichtiger als das Eigentumsrecht ist, wer den höheren Bedarf an der Wohnung hat.
Die Frage, wer im Scheidungsfall die Ehewohnung verlassen muss, hängt damit nicht unwesentlich von verschiedenen Faktoren ab, wie der Betreuung von gemeinsamen Kindern, der Frage, wer mehr auf die Wohnung angewiesen ist (vor allem in finanzieller Hinsicht) und der Bereitschaft bzw. der Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Unter dem Aspekt der Billigkeit sind sämtliche berücksichtigungswürdige Faktoren relevant. Insgesamt hat jeder der Ehepartner einen Anspruch auf die Ehewohnung.Wie die genaue Aufteilung erfolgt ist eine Frage, die täglich an Salzburger Scheidungsanwälte gestellt wird und die jeweils im Einzelfall zu entscheiden ist: Es bestehen die unterschiedlichsten Lösungsansätze wie etwa der Auszug einer Person, die Einräumung eines Wohnrechtes, der Auszug beider Personen oder aber auch der Verkauf der gemeinsamen Immobilie.
dr. moser rechtsanwälte haben bereits unzählige Aufteilungsverfahren geführt und können Sie durch Kompetenz und die langjährige Erfahrung dabei unterstützten, Ihre Immobilie im Scheidungsfall zu behalten und die Immobilie für Sie zu retten. Mehr über unsere Arbeit als Scheidungsanwalt in Salzburg.
