Kosten, Honorarvereinbarung
Für anwaltliche Leistungen bestehen grundsätzlich mehrere Abrechnungsmethoden:
- Rechtsanwaltstarifgesetz
- Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) regelt die Entlohnung von Rechtsanwälten im Zivilverfahren sowie in Teilen des Strafverfahrens (Privatanklageverfahren und Privatbeteiligungen).
- Allgemeine Honorar-Kriterien
Die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) ergänzen das Rechtsanwaltstarifgesetz und enthalten insbesondere Bestimmungen für die Entlohnung im Strafverfahren und im Verwaltungsverfahren.
- Honorarvereinbarung
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung, z.B. in Form eines Stundensatzes oder einer Pauschale.
Welche Abrechnungsmethode herangezogen werden sollte, hängt vom Einzelfall ab und ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Die Art der Berechnung des Honorars wird in jedem Fall vorab vereinbart, sodass Sie wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Wir legen einen hohen Wert auf Transparenz und Fairness.
Rechtsschutzversicherung
Als Inhaber einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie Folgendes beachten:
- Zeitgerechte Versicherungsmeldung
Melden Sie Rechtsschutzfälle umgehend an Ihre Rechtsschutzversicherung und suchen Sie um Rechtsschutzdeckung an. Erfolgt die Versicherungsmeldung zu spät, kann der Versicherungsschutz erlöschen.
- Mitteilung der Versicherungsdaten
Bitte teilen Sie uns Ihre Versicherungsdaten (Name des Versicherungsunternehmens und Polizzennummer) bereits zu Beginn des ersten Termins mit. Wir suchen dann für Sie um eine Rechtsschutzdeckung an und halten Ihre Rechtsschutzversicherung über den Fortgang des Verfahrens informiert.