Anwalt für Schenkungsverträge und Übergabeverträge
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Sie wollen eine Liegenschaft übertragen? Im Familienkreis möglichst kostengünstig und steueroptimiert? Wir beraten Sie über die Einräumung von Gegenleistungen wie Wohnrecht, Wohnungsgebrauchsrecht, Nutzungsrecht (Fruchtgenuss) sowie Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes. Ferner klären wir Sie über den Unterschied Übergabevertrag und Schenkungsvertrag auf. Wir bieten insbesondere folgende Leistungen an:
- Errichtung von Übergabeverträgen und Schenkungsverträgen
- Finanzamtliche Anzeige und Selbstbemessung
- Einholung aller grundverkehrserforderlichen Voraussetzungen (Bewilligungen)
- grundbücherliche Durchführung
Fluggastentschädigung gegen ausländische Airline
Manchmal ist die Urlaubsfreude getrübt, weil es Probleme mit der Fluglinie auf dem Weg zum…
Mängel beim Gebrauchtwagenkauf – Gewährleistungs-Ausschluss und Fristen
Der Markt für Gebrauchtwägen erfreut sich ungebrochen größter Beliebtheit. Viele freuen sich über die Möglichkeit…
Was tun, wenn mein parkendes Auto beschädigt wurde?
Das Dilemma ist perfekt: Mein parkendes Auto wurde beschädigt und der Verursacher hat Fahrerflucht begangen….