Anwalt für Schenkungsverträge und Übergabeverträge

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Sie wollen eine Liegenschaft übertragen? Im Familienkreis möglichst kostengünstig und steueroptimiert? Wir beraten Sie über die Einräumung von Gegenleistungen wie Wohnrecht, Wohnungsgebrauchsrecht, Nutzungsrecht (Fruchtgenuss) sowie Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes. Ferner klären wir Sie über den Unterschied Übergabevertrag und Schenkungsvertrag auf. Wir bieten insbesondere folgende Leistungen an:

  • Errichtung von Übergabeverträgen und Schenkungsverträgen
  • Finanzamtliche Anzeige und Selbstbemessung
  • Einholung aller grundverkehrserforderlichen Voraussetzungen (Bewilligungen)
  • grundbücherliche Durchführung

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