Anwalt für Schenkungsverträge und Übergabeverträge
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Sie wollen eine Liegenschaft übertragen? Im Familienkreis möglichst kostengünstig und steueroptimiert? Wir beraten Sie über die Einräumung von Gegenleistungen wie Wohnrecht, Wohnungsgebrauchsrecht, Nutzungsrecht (Fruchtgenuss) sowie Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes. Ferner klären wir Sie über den Unterschied Übergabevertrag und Schenkungsvertrag auf. Wir bieten insbesondere folgende Leistungen an:
- Errichtung von Übergabeverträgen und Schenkungsverträgen
- Finanzamtliche Anzeige und Selbstbemessung
- Einholung aller grundverkehrserforderlichen Voraussetzungen (Bewilligungen)
- grundbücherliche Durchführung
Das Schicksal der Immobilie im Scheidungsfall
Trennt sich der gemeinsame Weg zweier Eheleute steht häufig die Frage im Raum, welches Schicksal…
Durchsetzung eines Dienstbarkeitsvertrages
In unsere Kanzlei kam ein Grundbesitzer dessen Liegenschaft nicht direkt an das öffentliche Straßennetz angebunden…