Anwalt für Medizinrecht und Arzthaftung

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dr. moser rechtsanwälte haben bereits zahlreiche Prozesse im Bereich des Patientenrechts, Medizinrechts und der Arzthaftung erfolgreich geführt und können sohin auch in diesem Rechtsgebiet auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Grundsätzlich können wir uns in Österreich auf eine gute medizinische Versorgung verlassen. Unsere Ärzte sind gut ausgebildet und versuchen immer ihr Bestes zu geben, um den Patienten mit ihrem Fachwissen zu helfen. Trotzdem kann es passieren, dass Behandlungsfehler auftreten, welche oft mit schweren Folgen für die Patienten und deren Angehörige verbunden sind. Viele sprechen dann von „Pfusch im Krankenhaus“ oder „Ärztepfusch“ und wollen das Krankenhaus anzeigen.

dr moser rechtsanwälte können Ihnen im Bereich des Patienten- und Medizinrechts aber auch speziell im Bereich der Arzthaftung weiterhelfen, wenn Sie als Patient im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärzten falsch behandelt wurden. Neben Behandlungsfehlern ist auch die Verletzung der Aufklärungspflicht oft ein Thema. Denn eine Behandlung ist nur dann „lege artis“ wenn der Patient vor dem Eingriff auch über sämtliche Risiken sowie den Behandlungsverlauf aufgeklärt wurde und seine Einwilligung zur Heilbehandlung erteilt hat.

Wir helfen Ihnen bei der Strukturierung Ihres Anliegens und geben seriöse Einschätzungen zu möglichen Ansprüchen, wie Schmerzensgeldforderungen und Feststellungsbegehren. Insbesondere bei der Aufbereitung der vorliegenden medizinischen Unterlagen sowie der Sicherstellung einer idealen Prozessvorbereitung können wir mit unserer langjährigen Erfahrung ein verlässlicher Partner für Ihren Arzthaftungsprozess sein.

Egal ob sie eine Kanzlei für Arzthaftung, einen Anwalt für Patientenrecht oder einen Rechtsanwalt für Medizinrecht in Salzburg suchen, als Anwälte für Medizinrecht und Patientenrecht kennen wir beide Seiten und vertreten Sie in Verhandlungen mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Kompetenz. Wir verhelfen Patienten zu Ihrem Recht und setzen für sie Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche durch. Dabei arbeiten wir mit (Gerichts-)Sachverständigen aus verschiedenen Fachgebieten zusammen, die uns sowohl bei der Prozessvorbereitung als auch bei der Prozessführung mit Privatgutachten und fachlicher Expertise unterstützen. Ärzte, die sich Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen, unterstützen wir bei der Anspruchsabwehr.

Unsere Rechtsanwälte unterstützen sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Kunstfehler, Behandlungsfehler und bei Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht
  • Klagen und Prozessführung in Arzthaftungssachen
  • Errichtung von Patientenverfügungen
  • Beratung und Vertretung von Ärzten bei der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche
  • Vertretung von Ärzten in Strafverfahren
  • Beratung von Ärzten bei der Errichtung von Primarverträgen

Wie läuft ein Arzthaftungsprozess ab?

Wie bei anderen Prozessen ist auch im Medizinrecht eine gute Prozessvorbereitung unerlässlich für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung. Dafür ist es essentiell, dass sämtliche medizinischen Unterlagen gesichtet und kritisch hinterfragt werden. Wesentlicher Baustein der Anspruchsbegründung ist darüber hinaus das Gespräch mit Ihren Angehörigen und Ihnen als Partei.

Sollten Ihre Ansprüche außergerichtlich abgelehnt werden, bringen wir die Klage beim zuständigen Gericht für Sie ein. Hier wird in weiterer Folge die Durchführung eines Beweisverfahrens stattfinden, in dem alle Zeugen und Parteien gehört werden, zudem werden auch medizinische Sachverständige zu den verfahrensrelevanten Fragen Gutachten erstatten.
Natürlich stehen wir Ihnen auch in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren und auch nach Abschluss des Verfahrens weiter zur Seite.

Aber nicht nur bei der aktiven Geltendmachung von Ansprüchen stehen Ihnen dr. moser rechtsanwälte zur Seite. Auch Ärzte, die unberechtigte Ansprüche abwehren müssen, können sich auf unsere langjährige Erfahrung verlassen. Wir vertreten laufend Mediziner nicht nur im Bereich ihres allgemeinen Geschäftsbetriebes, sondern auch dann, wenn eine Fehlbehandlung oder Verletzung der Aufklärungspflicht von Patienten behauptet wird.

Insbesondere weil wir beide Seiten eines Arzthaftungsprozesses kennen, können wir als Kanzlei für Medizinrecht in Salzburg eine vielschichtige und facettenreiche Expertise in diesem Bereich vorweisen.

Ein Spezialfall des Medizinrechtes ist die Tiermedizin. Wir vertreten Veterinäre und Eigentümer von Tieren, wie Pferdebesitzer und Hundehalter, sowie Züchter.

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