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Höchstes jemals in Österreich zugesprochenes Schmerzengeld erstritten!

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Unsere Kanzlei war mit einem Akt befasst, in dem es um den Geburtsschaden eines kleinen Mädchens ging. Das Kind, welches Teil eines Zwillingspaares war, musste durch einen Notkaiserschnitt zur Welt gebracht werden, nachdem sich die Herztöne stark reduziert hatten.

Allerdings erfolgte der Eingriff, wie das Gericht später feststellte, um rund 50 Minuten zu spät. Während der Bruder der minderjährigen Klägerin völlig gesund zu Welt gebracht werden konnte, erlitt sie selbst einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. Die Unterversorgung des Hirns mit Sauerstoff hatte schwere Hirnschäden zur Folge, welche zu schwersten dauerhaften Beeinträchtigungen des Kindes führten.

Unter Berücksichtigung der Inflation und der schwersten kognitiven Folgen, mit denen das Kind zu kämpfen hat, sprach das Gericht in einem aufsehenerregenden Prozess im gegenständlichen Fall ein Schmerzengeld von EUR 260.000,00 zu. In diesem nunmehr rechtskräftig gewordenen Urteil wurde damit das höchste in Österreich jemals festgesetzte Schmerzengeld zugesprochen, bisher war der höchste Schmerzengeldzuspruch ein Betrag von € 218.018,50.

Zusätzlich zum Schmerzendgeld gab es noch weitere Zusprüche für Pflegekosten und Verunstaltungsentschädigung. Ebenso wurde ein Feststellungsurteil gefällt, wonach der Rechtsträger der Krankenanstalt auch für alle zukünftigen Schäden des Kindes zu haften hat.

Wenngleich es einen großen Erfolg darstellt, mit diesem Urteil das höchste Schmerzengeld in Österreich erstritten zu haben, freut es uns vor allem, dass wir einen Beitrag dazu leisten konnten, dem Kind und seiner Familie das zukünftige Leben zumindest finanziell etwas zu erleichtern.

dr. moser rechtsanwälte ist ständig im Arzthaftungsrecht tätig und hilft auch gerne Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen eines Kunstfehlers oder Aufklärungsmangels.

Höchstes Schmerzengeld in Österreich