Anwalt für Immobilienrecht und Baurecht

..

dr. moser rechtsanwälte beraten sie umfassend im Bereich des Immobilienrechts, Liegenschaftsrechts und Baurechts. Sie planen etwa einen Hauskauf, Wohnungskauf oder Mietkauf? Unsere Anwälte wickeln für Sie den gesamten Immobilienkauf ab und zwar von der Errichtung eines allfälligen Vorvertrages bis zur Eintragung im Grundbuch. Insbesondere bietet unsere Kanzlei folgende Leistungen an:

  • Errichtung eines Kaufanbotes oder eines Vorvertrages für den Wohnungskauf oder Hauskauf oder Grundstückskauf
  • Errichtung von Kaufverträgen, Schenkungsverträgen und Übergabeverträgen
  • Besorgung eines Notars für die Unterschriftsbeglaubigung in unserer Kanzlei
  • Übernahme von Treuhandschaften zur Sicherung des Kaufpreise
  • Berechnung der Grunderwerbsteuer und Immobilienertragssteuer
  • Grundverkehrsrecht, Ausländergrundverkehr
  • Verfassung von Grundbuchsgesuchen
  • rechtliche Prüfung von Kaufverträgen
  • Vertretung bei Auftreten von Sachmängeln nach dem Hauskauf
  • Vertretung nach arglistiger Täuschung beim Immobilienkauf

Ver- und Anmietung von Immobilien, Kauf einer Wohnung, Haus oder Gewerbeimmobilie in Salzburg das sind teure Angelegenheit in Salzburg. Durch einen Rechtsanwalt, der spezialisiert in Baurecht und Immobilienrecht ist, sind sie abgesichert. Als Treuhänder stellen wir sicher, dass der Kaufpreis rechtzeitig bei uns treuhändig erlegt wird und bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Grundbucheintrag an den Verkäufer weitergeleitet wird. So kann ein Doppelverkauf einer Liegenschaft vermieden werden.

Im Miet- und Wohnrecht gehören unter anderem folgende Angelegenheiten zu unseren täglichen Aufgaben:

  • Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierungen)
  • Beratung im Wohnungseigentumsrecht
  • Vertretung von Hausverwaltungen
  • Einbringung von Mietzinsklagen und Räumungsklagen

Weiters unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte bei der Errichtung von Dienstbarkeitsverträgen sowie bei Grundstücksstreitigkeiten und Grenzstreitigkeiten.
Im Baurecht beraten und vertreten wir Sie insbesondere in nachstehenden Rechtssachen:

  • Bauprozesse
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen wegen Baumängeln
  • Beweissicherungsverfahren
  • Bauträgerverträge

Unsere Kanzlei vertritt Sie bei Bedarf durch alle Instanzen. So konnte eine neue Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes erwirkt werden, bezüglich der Frage der Haftung für „Herstellungsgehilfen“ bei Baumängeln: Bericht neues OGH-Urteil erwirkt.

Vorvertrag-Kaufanbot Hauskauf & Immobilienerwerb

Sie können mit einem beiderseitig unterfertigten Vorvertrag oder Kaufanbot den Erwerb einer Liegenschaft bereits dann rechtsverbindlich vereinbaren, wenn die Urkunde alle notwendigen Punkte über den Kaufgegenstand, das Übergabedatum und den Kaufpreis samt Zahlungsbedingungen enthält.
Das von uns als Download zur Verfügung gestellte Muster soll Ihnen eine erste persönliche Information geben, eine Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung ist allerdings nicht zulässig.
Im Einzelfall können Abänderungen und/oder Ergänzungen notwendig sein. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Gültigkeit des Vertragstextes. Mit dem Download akzeptieren Sie diese Bedingungen.

Muster-Vorvertrag

Das von uns als Download zur Verfügung gestellte Muster soll Ihnen eine erste persönliche Information geben, eine Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung ist allerdings nicht zulässig.
Im Einzelfall können Abänderungen und/oder Ergänzungen notwendig sein. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Gültigkeit des Vertragstextes. Mit dem Download akzeptieren Sie diese Bedingungen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!​​