Es ist wohl der Alptraum vieler Autofahrer, wenn bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Verkehrsunfall die Polizei den Führerschein abnimmt oder die Behörde ein Führerscheinentzugsverfahren einleitet. Oftmals kommt es vor, dass der Autofahrer vor vollendete Tatsachen gestellt wird und aufgefordert wird den Führerschein für einen gewissen Zeitraum abzugeben. Aber wieso wurde überhaupt ein Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet und was kann man dagegen tun?
Welche Fälle gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei Fälle, in denen der Führerschein entzogen werden kann
- Wegfall der fachlichen Befähigung
- Wegfall der Verkehrszuverlässigkeit
- Wegfall der gesundheitlichen Eignung
Es kann passieren, dass der Führerschein aufgrund von Alkohol-, Drogenkonsum oder nach einem Verkehrsunfall oder ganz allgemein aufgrund eines schweren Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) entzogen wird. Oft kommt es vor, dass bereits wegen des Grunddelikts (zB.: wesentlich überhöhter Geschwindigkeit) ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Ist die Geschwindigkeit wesentlich überhöht (zB.: mehr als 50 km/h auf einer Landesstraße oder der Autobahn oder mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung eine Überschreitung um das Doppelte), so wird neben einem Verwaltungsstrafverfahren regelmäßig auch ein Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet.
Es gibt aber auch von Amts wegen eingeleitete Verfahren, veranlasst durch einen Vorfall, der nichts mit einem Delikt im Straßenverkehr zu tun hat. Beispiele hierfür können ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz sein, wenn dann die Behörde von einer Verkehrsunzuverlässigkeit des Autofahrers ausgeht.
Auch können von der Behörde angenommene körperliche Beeinträchtigungen wie beispielsweise erheblich eingeschränkte Sehfähigkeit etc. Grund für ein von der Behörde amtswegig eingeleitetes Führerscheinentzugsverfahren sein.
Dabei kann es vorkommen, dass die Behörde zu Unrecht den Führerschein entzogen hat und empfiehlt es sich in einem solchen Fall gegen den Bescheid sofort ein Rechtsmittel zu ergreifen.
Was kann man dagegen tun?
Im Verfahren wegen Entzug des Führerscheines befinden wir uns im Verwaltungsverfahren. Je nachdem, ob die Behörde einen sogenannten Mandatsbescheid mit dem Auftrag der sofortigen Führerscheinabgabe bei ansonsten empfindlichen Rechtsfolgen (also einen Bescheid, welcher ohne vorheriges Ermittlungsverfahren erlassen wurde) oder einen ordentlichen Bescheid erlassen hat, ist entweder das Rechtsmittel der Vorstellung oder der Beschwerde möglich. Der Unterschied ist hier ganz entscheidend. Gegen einen Mandatsbescheid beträgt die Rechtsmittelfrist nur 2 Wochen. Gegenüber einem ordentlichen Bescheid beträgt die Rechtsmittelfrist hingegen 4 Wochen. Aufgrund der Vorstellung wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und in weiterer Folge ein ordentlicher Bescheid erlassen, welcher dann wiederum mit Beschwerde bekämpfbar ist. Jedenfalls kommt es aufgrund des ergriffenen Rechtsmittels in weiterer Folge in der Regel zu einem Verfahren vor einem Verwaltungsgericht, welches dann über den Entzug des Führerscheins entscheidet.
Auch wenn im Verwaltungsverfahren kein Anwaltszwang besteht, empfiehlt es sich aufgrund der doch rechtlich komplizierten Gegebenheiten, die mit einem Führerscheinentzugsverfahren einhergehen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Besonders in Verwaltungsverfahren ist es deshalb empfehlenswert sich so früh wie möglich durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.
Wenn Sie also Hilfe in einer Führerscheinsache benötigen, vereinbaren Sie möglichst rasch einen Termin mit dr. moser rechtsanwälte: als Anwalt beraten wir Sie bei Führerscheinentzug.