Annullierung eines Fluges – kein Geld zurück!

In unserer Kanzlei häufen sich immer mehr Beschwerden von Fluggästen, die bei aufgetretenen Leistungsstörungen wie Flugverspätungen oder Flugausfälle etc. ihre Ansprüche bei den Luftfahrtunternehmen selbst geltend machen und von diesen oft nicht einmal eine Antwort bekommen. Grundsätzlich steht bei der Annullierung eines Fluges unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung von bis zu € 600,00 pro Person zu. Bekommt der Fluggast nun in jedem Fall bei der Annullierung des von ihm gebuchten Fluges eine Entschädigung? Nicht unbedingt.

Hierzu gibt es eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 07.07.2022 (C-308/21). Im konkreten Fall konnte ein Flugzeug nicht mit notwendigem Treibstoff versorgt werden, weil plötzlich und unvorhergesehen das Betankungssystem des Flughafens ausgefallen ist und der Flughafen für die Verwaltung des Treibstoffsystems der Flugzeuge verantwortlich ist.

Das Luftfahrtunternehmen konnte sich hier erfolgreich darauf berufen, dass die Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, sodass die grundsätzlich nach Artikel 5 der Fluggastrechteverordnung zustehenden Ansprüche des Flugpassagiers nicht ausbezahlt wurden.

Es bleibt abzuwarten in welche Richtung sich die Fluggastrechte bei zukünftiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angesichts der Zeiten von Flugausfällen wegen Personalmangel entwickeln werden.

Die Kanzlei dr. moser rechtsanwälte unterstützt auch Sie, wenn Ihr Flug verspätet war oder ganz ausgefallen ist. Kontaktieren Sie einfach unser Sekretariat zur Vereinbarung eines Termins.