Was passiert nach einem Freispruch im Strafverfahren?

Wenn man in einem Strafverfahren angeklagt wird, gehen einem meistens tausende Dinge durch den Kopf. Was vielleicht anfangs weniger Beachtung findet, ist dass ein Strafverfahren nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine große Belastung sein kann.

Wann besteht Anwaltspflicht?

Im Strafverfahren vor dem Bezirksgericht besteht keine Anwaltspflicht und man kann sich selbst verteidigen. Viele vertrauen jedoch von Beginn an auf die Expertise eines erfahrenen Strafverteidigers. Es ist absolut empfehlenswert, den Anwalt so früh wie möglich zu beauftragen, um spätere Verfahrensnachteile zu verhindern.

Am Landesgericht herrscht in Verfahren vor dem Geschworenen- oder dem Schöffengericht Anwaltspflicht, vor dem Einzelrichter dann, wenn für die Tat eine drei Jahre übersteigende Freiheitsstrafe angedroht ist.

Wer trägt die Kosten für den Anwalt im Strafverfahren?

Zwar gibt es die Möglichkeit Verfahrenshilfe zu beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Allerdings hat man ansonsten selbst für einen Anwalt aufzukommen.

Im Falle eines Freispruches ist man berechtigt gemäß § 393a StPO einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung zu beantragen, der oft fälschlicherweise als Verteidigerkostenersatz bezeichnet wird. Dieser deckt jedoch in der Regel nicht die angelaufenen Verteidigerkosten zur Gänze ab. Durch eine kostenschonende Verteidigungsstrategie kann ein böses Erwachen nach dem Freispruch verhindert werden.

Wir beraten Sie gerne in Fragen des Strafrechts und erarbeiten mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie die auch ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht.