Hund beißt zu – wer zahlt?

Tierhalter sind oft davon überzeugt, dass ihre Tiere niemandem etwas zuleide tun würden. Sprüche wie „Der tut nichts, der will nur spielen!“ sind zum geflügelten Wort avanciert. Doch was passiert, wenn der vierbeinige Liebling plötzlich nicht mehr so lieb ist und vielleicht sogar jemanden verletzt?

dr. moser rechtsanwälte sind ständig mit Vertretungen von Tierhaltern befasst, deren Haustier ein anderes Tier oder gar einen Menschen verletzt hat.

Was sagt das Gesetz?

Ein Blick in das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch zeigt, dass der Gesetzgeber für diese Fälle vorgesorgt hat. § 1320 ABGB sieht nämlich vor, dass für den Schaden durch ein Tier derjenige verantwortlich ist, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Darüber hinaus trifft den Tierhalter die Haftung, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte. Es wird also im Zweifel davon ausgegangen, dass der Tierhalter sein Tier nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt hat, wenn er nicht das Gegenteil beweisen kann.

Die Haftung bezieht sich aber nicht auf jeden erdenklichen Schaden, der durch ein Tier verursacht wurde, sondern nur auf solche, die auf die besondere vom Tier ausgehende „Tiergefahr“ zurückzuführen sind. Damit sind insbesondere solche Schäden gemeint, die dadurch verursacht werden, dass das Tier ein von Trieben und Instinkten geleitetes Wesen ist. Zweifellos fällt darunter beispielsweise der Hundebiss oder eine Verletzung durch den Tritt eines Pferdes.

Wie kann ich mich schützen?

Durch die teilweisen schweren Verletzungen, die beispielsweise bei einer Hundeattacke entstehen können, empfiehlt sich der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Im Falle einer Körperverletzung durch ein Haustier droht dem Tierhalter auch ein Strafverfahren. Es ist daher wichtig im Schadensfall schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Schadenersatz- und Strafrecht zu beauftragen. dr. moser rechtsanwälte stehen Ihnen im Fall eines Schadens durch Ihr Haustier mit Rat und Tat zur Seite. Aber auch bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Tierhalter können wir Ihnen behilflich sein.

Wenn auch Sie Hilfe in einem solchen Fall benötigen, rufen Sie uns zur kurzfristigen Terminvereinbarung an!