Über die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf haben wir bereits einen Beitrag veröffentlicht. In der Praxis kommt es aber immer wieder zu dem Fall, dass der Mangel am Fahrzeug erst nach einiger Zeit auffällt bzw. erst nach einiger Zeit erkannt werden kann. In diesen Fällen spricht man von „verdeckten Mängeln“, im Volksmund werden diese auch als versteckte Mängel bezeichnet.
Was ist ein verdeckter Mangel?
Davon spricht man, wenn der Mangel schon bei Übergabe an der Sache vorhanden, allerdings noch nicht erkennbar war. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Auswirkung dieser Umstand auf den Lauf der Gewährleistungsfrist hat.
Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Übergabe der Sache. Das heißt, dass auch wenn der Mangel erst später erkennbar wird, die zweijährige Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen maßgeblich ist. Nur wenn der Verkäufer eine spezifische Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hat, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab jenem Zeitpunkt zu laufen, ab dem das Vorhandensein oder Fehlen dieser Eigenschaft erkennbar wird.
Welche Folgen kann ein verdeckter Mangel haben?
Auf die Möglichkeit einer Verkürzung der Gewährleistungsfrist oder des Gewährleistungsausschlusses beim Gebrauchtwagenkauf haben wir in unserem Beitrag zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf bereits hingewiesen. Auch darauf, dass der Verkäufer nur für Mängel einstehen muss, welche die Sache schon bei Übergabe hatte.
Wesentlich zu wissen ist aber auch, dass dann, wenn der Mangel in den ersten 6 Monaten ab Übergabe auftritt, der Gesetzgeber im Zweifel davon ausgeht, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorlag. Im Fall eines versteckten Mangels, welcher nicht eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft der Sache betrifft, kann die verzögerte Erkennbarkeit daher auch zu Beweisproblemen führen. Schlimmstenfalls kann die Gewährleistungsfrist beim Bekanntwerden des Mangels bereits abgelaufen sein. Dann kommen nur noch Schadenersatzansprüche in Frage, wenn den Verkäufer ein Verschulden an der Mangelhaftigkeit trifft.
Es ist daher empfehlenswert, beim ersten Auftreten eines Mangels schnellstmöglich mit einem Anwalt für Gewährleistungsrecht Kontakt aufzunehmen. dr. moser rechtsanwälte unterstützen regelmäßig Gebrauchtwagenkäufer bei der Geltendmachung ihrer Gewährleistungsansprüche, aber auch Verkäufer, bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Vereinbaren Sie gerne noch heute einen Termin mit unserem Sekretariat!